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Die Übernahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedeutet Verantwortung – insbesondere für den Versicherungsschutz des Gebäudes. Viele Verwalter stellen jedoch erst im Schadenfall fest, dass - bestehende Wohngebäudeversicherung veraltet, lückenhaft oder falsch kalkuliert ist. Die Folge: Unterversicherung, fehlender Elementarschutz oder Streit mit Eigentümern, wenn die Versicherung nicht zahlt.
Dieser Leitfaden zeigt, worauf es bei der Wohngebäudeversicherung für WEGs in NRW ankommt, welche Risiken häufig übersehen werden und wie Verwalter Haftungsfallen vermeiden.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das gemeinschaftliche Eigentum einer WEG, darunter:
Dach, Fassade, tragende Wände
Treppenhaus, Aufzug, Gemeinschaftsflächen
Heizungsanlage und Haustechnik
Leitungen innerhalb des Gebäudes
Feuer und Blitz (inkl. Löschwasserschäden)
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässeschäden)
Sturm und Hagel (ab Windstärke 8)
Explosion
Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben)
Glasbruch an Gemeinschaftsflächen
Vandalismus nach Einbruch
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes
Viele WEG-Policen basieren auf veralteten Werten. Das führt zu Unterversicherung.
Zahlt die Versicherung nur anteilig, entsteht schnell eine hohe Deckungslücke. Beispiel: Ist ein Gebäude nur zu 70 % seines tatsächlichen Wertes versichert, werden auch nur 70 % eines Schadens ersetzt.
Die Baukosten sind seit 2020 stark gestiegen. Ohne regelmäßige Anpassung drohen Unterdeckungen im sechsstelligen Bereich.
Gute Anbieter nutzen automatische Wertanpassungen über den gleitenden Neuwertfaktor. Dieser orientiert sich am Baupreisindex und schützt vor schleichender Unterversicherung.
Versicherungsnehmer ist die Eigentümergemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer. Die Verwaltung handelt im Namen der Gemeinschaft.
Gemeinschaftseigentum (über die WEG versichert):
Dach, Fassade, tragende Wände
Treppenhaus, Aufzug
Heizungsanlage, Versorgungsleitungen
Sondereigentum (nicht über die WEG versichert):
Fußböden, Innentüren
Einbauküchen
Tapeten, Wandbeläge
Möbel und persönlicher Besitz
NRW ist stark von Starkregen, Rückstau und Überschwemmungen betroffen. Das Unwetter 2021 zeigte, wie schnell ganze Straßenzüge betroffen sein können.
Zunahme von Starkregenereignissen
Rückstaurisiko in Altbauten
Teilweise Annahmestopps der Versicherer nach Großschäden
Bei jeder WEG-Übernahme prüfen, ob Elementarschäden eingeschlossen sind. Falls nicht: Beschlussvorlage für die nächste Eigentümerversammlung vorbereiten.
Rahmenverträge bieten:
bessere Konditionen
vereinfachte Anmeldeprozesse
höhere Leistungsstandards
oft günstigere Prämien
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Versicherer |
Stärken für WEGs |
Besonderheiten |
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Versicherer 1 |
Spezialkonzept für Mehrfamilienhäuser, automatische Leistungsanpassungen, gleitender Neuwertfaktor |
Rahmenverträge über Makler verfügbar |
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Versicherer 2 |
Regionaler Fokus, solide Tarifstruktur, optionale Glasversicherung |
Vorteil durch lokalen Schadensservice |
Besteht eine Wohngebäudeversicherung?
Wer ist Versicherungsnehmer?
Wann wurde die Versicherungssumme zuletzt angepasst?
Gibt es einen Unterversicherungsverzicht?
Ist Elementarschutz enthalten?
Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes versichert?
Gibt es eine Glasversicherung?
Gibt es bekannte Altschäden?
Wann läuft der Vertrag aus?
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht? Gesetzlich nicht, praktisch aber unverzichtbar.
Wer zahlt die Prämie? Die Kosten werden über die Gemeinschaft getragen.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit eines Eigentümers? Gute Policen verzichten auf Leistungskürzung und schützen die übrigen Eigentümer.
Kann der Verwalter bestehende Verträge kündigen? Nur mit Beschluss der Eigentümerversammlung oder entsprechender Kompetenz in der Teilungserklärung.
Ich prüfe deine aktuelle Police kostenlos und unverbindlich. Du erhältst eine klare Einschätzung – verständlich und ehrlich.
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Thomas Montañés | VeriFina GmbH | Versicherungsmakler in Köln Spezialisiert auf WEGs, Hausverwaltungen und Gewerbeimmobilien in NRW.