Eine Umschuldung kann auch vor dem Ende der Zinsbindung Sinn machen. Wir rechnen durch, ob es sich für dich lohnt.
Bei einer Umschuldung löst du dein bestehendes Darlehen ab und finanzierst bei einer anderen Bank neu – mit besseren Konditionen. Das geht nach Ende der Zinsbindung kostenfrei oder jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
Anschlussfinanzierung läuft nach Ende der Zinsbindung an. Umschuldung kann auch während der Zinsbindung erfolgen – dann fällt jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Wenn der aktuelle Marktzins deutlich unter deinem bestehenden Zinssatz liegt und die Zinsersparnis die Vorfälligkeitsentschädigung übersteigt. Wir rechnen das konkret für dich durch.
Bei Ablauf der Zinsbindung: nur Notarkosten für die Grundschuldabtretung (ca. 150–300 €). Während der Zinsbindung: zusätzlich Vorfälligkeitsentschädigung der aktuellen Bank.
Ja – nach 10 Jahren Laufzeit hast du laut §489 BGB ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, das kostenfrei ist. Wir prüfen, ob dieses für dich gilt.
Kostenlos, unverbindlich – du weißt danach genau ob eine Umschuldung Sinn macht.