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Altersvorsorgedepot oder Riester?
Riester oder Altersvorsorgedepot? Dein Fördervergleich | VeriFina

Riester oder Altersvorsorgedepot? Dein Vergleich in Zahlen.

Ab 2027 gibt es eine neue Förderung für die private Altersvorsorge. Was bringt sie dir – mit Kindern und ohne? Wir zeigen dir den Unterschied anhand eines Beispiels.

So rechnen wir

Du zahlst 95 € monatlich, also 1.140 € im Jahr. Dein rentenversicherungspflichtiges Vorjahresbrutto beträgt 45.000 €. Deinen eigenen Förderanspruch setzen wir voraus.

Die Tabellen zeigen Eigenbeiträge und Zulagen vor Kosten. Eine zusätzliche Steuerentlastung ist noch nicht eingerechnet.

Mit zwei Kindern: 315 € mehr Zulage im Jahr

In diesem Beispiel erhältst du beide Kinderzulagen: 185 € für ein vor 2008 geborenes Kind und 300 € für ein ab 2008 geborenes Kind. Beide Kinder sind weiterhin zulagenberechtigt.

Bei unverändert 95 € Monatsbeitrag
Pro Jahr Bisherige Förderung Neue Förderung ab 2027
Dein Eigenbeitrag 1.140,00 € 1.140,00 €
Grundzulage 175,00 € 375,00 €
Kinderzulagen zusammen 485,00 € 600,00 €
Zulagen insgesamt 660,00 € 975,00 €
Eigenbeitrag plus Zulagen 1.800,00 € 2.115,00 €

Ohne Kinderzulagen: Was ändert sich?

Fallen beide Kinderzulagen weg, brauchst du im bisherigen System einen höheren Eigenbeitrag für die volle Grundzulage: 1.625 € statt 1.140 € jährlich. Das sind rund 40,42 € mehr im Monat.

Du musst deinen Beitrag nicht erhöhen. Bleibst du bei 95 € monatlich, wird die bisherige Grundzulage allerdings anteilig gekürzt.

Ohne Kinderzulagen bei 45.000 € Vorjahresbrutto
Dein Eigenbeitrag Bisherige Grundzulage Neue Grundzulage ab 2027
95 € monatlich · 1.140 € jährlich 122,77 € 375,00 €
Ca. 135,42 € monatlich · 1.625 € jährlich 175,00 € 496,25 €
150 € monatlich · 1.800 € jährlich 175,00 € 540,00 €

Bei unverändert 95 € Monatsbeitrag erhältst du mit der neuen Förderung 252,23 € mehr Zulage im Jahr.

Wie viel solltest du sparen – und wie viel ist möglich?

Unterscheide zwischen dem Beitrag für die volle Zulage, der steuerlichen Fördergrenze und der möglichen Einzahlung. Das sind unterschiedliche Beträge.

Ohne Kinderzulagen
Was möchtest du erreichen? Bisherige Förderung Neue Förderung ab 2027
Volle Grundzulage bei 45.000 € Vorjahresbrutto 1.625 € Eigenbeitrag jährlich für 175 € Zulage 1.800 € Eigenbeitrag jährlich für 540 € Zulage
Steuerlichen Förderrahmen ausschöpfen Bis zu 2.100 € einschließlich Zulagen: ohne Kinder grundsätzlich 1.925 € Eigenbeitrag plus 175 € Zulage Bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen: ohne Kinder 2.340 € einschließlich 540 € Grundzulage
Mehr einzahlen Nach den Bedingungen deines Vertrags. Die 2.100 € sind keine allgemeine Einzahlungshöchstgrenze. Bei neuen Altersvorsorgeverträgen bis zu 6.840 € Eigenbeitrag jährlich je Vertrag, also 570 € monatlich. Bei einem bestehenden Riestervertrag sind zusätzlich dessen Bedingungen zu beachten.

Mehr Einzahlung bringt nicht unbegrenzt mehr Förderung. In der neuen Förderung erhöhen Eigenbeiträge über 1.800 € jährlich weder die Grundzulage noch den Sonderausgabenabzug. Wie viel du für deine gewünschte Altersversorgung tatsächlich brauchst, hängt von deiner persönlichen Versorgungslücke ab.

Was passt zu dir?

Die neue Förderung bringt in unseren Beispielen mehr Zulage. Sie ist sowohl bei einem neuen Altersvorsorgedepot als auch nach einem Förderwechsel im bestehenden Riestervertrag möglich.

Für deine Entscheidung vergleichen wir deshalb auch Kosten, Garantien, Anlagemöglichkeiten und Auszahlungen. Ein reiner Förderwechsel verbessert diese Vertragsbedingungen nicht automatisch. Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie sind Wertverluste möglich.

Wir schauen mit dir auf die gesamte Rechnung – damit du entscheiden kannst, was zu deiner Vorsorge passt. Sprich uns an.

Gut zu wissen: Der Wechsel zur neuen Förderung ist freiwillig. Danach ist eine Rückkehr zur bisherigen Förderung ausgeschlossen.

Beispielrechnungen für volle Beitragsjahre. Monatsbeträge sind teilweise gerundet. Nicht berücksichtigt sind zusätzliche Steuerentlastungen, Vertragskosten, Wertentwicklung und die spätere Besteuerung. Die Kinderrechnung setzt beide zugeordneten Kinderzulagen im jeweiligen Beitragsjahr voraus. Stand: 1. November 2026.

Quellen: Bundesregierung · Bundesfinanzministerium · Deutsche Rentenversicherung