Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.
Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.
Die private Rentenversicherung ist eine eigenverantwortliche Altersvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Mit einer privaten Rentenversicherung sichern Sie sich den Anspruch auf eine lebenslange garantierte Rente - ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.
Der Staat allein kann diese Sicherheit nicht mehr garantieren, denn den Einzahlern ins gesetzliche Rentensystem stehen von Jahr zu Jahr mehr Rentenempfänger gegenüber. Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen müssen deshalb in den kommenden Jahren immer weiter gesenkt werden. Das bedeutet für Sie mehr persönliche Verantwortung bei der finanziellen Lebensplanung, aber auch mehr Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge nach den eigenen Plänen und Wünschen zu gestalten.
Als Kunde haben Sie die Wahl, wie Sie Ihren Versicherungsschutz im Einzelnen gestalten wollen. Entscheiden Sie sich zwischen einer aufgeschobenen Rentenversicherung, einer Sofortrente oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Aufgeschoben, sofort oder mit Kapitalwahlrecht
In eine aufgeschobene Rentenversicherung zahlen Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens regelmäßig monatliche Beiträge ein, dafür erhalten Sie im Ruhestand lebenslang die vertraglich vereinbarte Rente plus Überschussbeteiligung.
Die Sofortrente ist vor allem für Best-Ager ab 60 attraktiv: Sie zahlen einmalig einen größeren Geldbetrag ein, die regelmäßige Rente startet dann unmittelbar.
Bei der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht haben Sie bei Eintritt in den Ruhestand die freie Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen hohen Kapitalabfindung.
Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur privaten Rentenversicherung für Sie persönlich angesammelt und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung lebenslang an Sie ausgezahlt.
Ein Zukunftsrisiko, wie das der gesetzlichen Rente, besteht also bei der privaten Rentenversicherung nicht.
Flexibler als Riester- oder Rürup-Produkte
Beim Abschluss einer privaten Rentenpolice wird im Gegensatz zur Lebensversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts ist die private Rente flexibler als Rentenprodukte nach dem Riester- oder Rürup-Modell: Bei Eintritt in den Ruhestand haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und der Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe.
Die private Rentenversicherung bietet außerdem die Möglichkeit, im selben Vertrag zusätzlichen Risikoschutz wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Unfallschutz oder eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.
Eine private Rentenversicherung eignet sich nahezu für jeden. Die aufgeschobene Variante ist vor allem auf Menschen jüngeren oder mittleren Alters zugeschnitten, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen für ihr Alter vorsorgen wollen.
Kann man einen größeren Geldbetrag - etwa aus einer Lebensversicherung, einer Bankanlage oder einer Erbschaft - in die eigene Vorsorge investieren, kommt die aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag oder - je nach Lebensalter - auch eine Sofortrente in Betracht.
Wer im Ruhestand flexibel bleiben will, weil er beispielsweise plant, im sonnigen Süden einen Alterssitz zu erwerben, kann sich durch eine Police mit Kapitalwahlrecht auch die Sofortauszahlung der Rente in einem Betrag sichern.
Anders als bei der Riester- oder Rürup-Rente lassen sich die Beiträge zu privaten Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen.
Die Beiträge zu Ihrer Privatrente bestreiten Sie also aus Ihrem Nettoeinkommen. Das muss allerdings kein Nachteil sein - denn von den späteren Rentenzahlungen wird dann nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Weil der persönliche Steuersatz im Alter wegen des weggefallenen Arbeitseinkommens meist deutlich niedriger ist, als während der aktiven Berufstätigkeit, ergeben sich häufig sogar steuerliche Vorteile.
Sonderfall Kapitalauszahlung
Wenn Sie eine Privatrente mit Kapitalauszahlung wählen, müssen Sie den Ertrag voll versteuern, sofern die Police nach 2004 abgeschlossen wurde. "Ertrag" ist der Unterschiedsbetrag zwischen den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme - ähnlich den Zinsen, die Sie mit einer Geldanlage bei der Bank erzielen.
Tipp: Wenn Sie sich Ihr Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (bei Abschluss vor dem 01.01.2012 mit 60 Jahren) und nach Ablauf von zwölf Jahren auszahlen lassen, müssen Sie sogar nur die Hälfte des Ertrags versteuern.
Private Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Rente, Lebensversicherung, fondsgebundene Rentenprodukte - die Vielfalt der angebotenen Vorsorgevarianten scheint oft unübersichtlich. Dass private Altersvorsorge in Eigenregie heute aber zwingend notwendig ist, ist jedem klar.
Auf Nummer Sicher durch gute Beratung
Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihre persönliche Vorsorgelücke privat zu schließen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern, Produkten und Tarifen gegenüber.
Die Entscheidung für ein konkretes Angebot sollten Sie nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Privatvorsorge ist nicht zu empfehlen - das Thema ist komplex, es gilt, die Details zu beachten.
Eine Immobilie als Investment bringt viele Vorteile mit sich. Als sicherer und beständiger „Sachwert“ spricht man häufig auch vom sogenannten „Betongold“. Für jedes Portfolio ist es empfehlenswert auch einen bestimmten Anteil in Immobilien zu investieren. Durch diese Diversifikation reduziert sich das gesamte Risiko der Geldanlage. Da nicht jeder das Kapital oder den Wunsch aufbringen kann oder möchte, um ein Haus oder eine Wohnung direkt zu erwerben, stehen Interessenten weitere Möglichkeiten zur Verfügung, in Immobilien indirekt zu investieren. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten:
Eigene Immobilie bewohnen/vermieten
Die selbstgenutzte Immobilie verbessert in der Regel nicht nur die Lebens- und Wohnqualität, sie eignet sich auch als Altersvorsorge. Ist das Haus oder die Eigentumswohnung einmal abbezahlt, erhöht sich das frei verfügbare Einkommen, da die monatliche Kreditbelastung wegfällt und auch keine Mietzahlungen zu tätigen sind. Natürlich sind vor dem Erwerb einige Hürden zu meistern. Es braucht genügend Eigenkapital, eine solide Einkommenssituation, um die Kreditfähigkeit und spätere Rückzahlung sicherzustellen und schließlich ein geeignetes Objekt in gewünschter Lage.
Wer die erworbene Immobilie nicht selbst nutzen möchte, kann diese als Kapitalanlage auch vermieten und so regelmäßige Einnahmen erzielen. Hier sollten die Mieteinnahmen die Belastung durch Kredittilgung und Instandhaltung der Immobilie deutlich übersteigen. Vorab zu klären ist außerdem, ob die Lage bei Mietern gefragt ist, wie das Mietniveau in der Gegend allgemein ist und ob gesetzliche Vorgaben (z.B. Mietendeckel) zu beachten sind.
Immobilienfonds
Anleger können an den Preissteigerungen von Immobilien auch indirekt partizipieren. Zum Beispiel über Fonds. Hierbei investiert das Fondsmanagement in rentable Objekte und erzielt für die Anleger eine möglichst hohe Rendite. So kann man auch mit kleineren Beträgen, die in den Fonds fließen, am Immobilienmarkt investieren. Zu unterscheiden sind hier offene und geschlossene Immobilienfonds.
Bei offenen Immobilienfonds (OIFs) wächst das Fondsvermögen stetig mit neuen Anlegergeldern. Die Fondsanteile sind sehr liquide und können in der Regel jederzeit gekauft oder verkauft werden. Es entstehen Fondskosten für die Verwaltung, einen Ausgabeaufschlag und das Management.
Bei einem geschlossenen Immobilienfonds ist die Investitionssumme vorab definiert. Zum Beispiel, um ein bestimmtes Projekt (z.B. Einkaufszentrum, Hotel, Senioren- oder Pflegeheime) zu finanzieren. Gelder von interessierten Anlegern werden „eingesammelt“, bis die Investitionssumme erreicht ist. Dann wird der Fonds geschlossen und die Anleger erhalten eine jährliche Rendite. Ein geschlossener Fonds hat eine feste Laufzeit und in der Regel eine Mindestanlagesumme.
Crowdinvesting
Eine weitere, noch relativ neue Alternative, in Immobilien zu investieren, ist Crowdinvesting. Dabei stellen Unternehmen ihre Immobilienprojekte auf Online-Plattformen vor, um eine Masse an Anlegern („Crowd“) zu gewinnen. Diese können sich, im Vergleich zu einem geschlossenen Immobilienfonds, beim Crowdinvesting oft schon mit kleineren Beträgen an konkreten Projekten beteiligen. Im Gegenzug erhalten Anleger eine Rendite und gegebenenfalls eine Erfolgsbeteiligung.
Die Renditechance beim Crowdinvesting ist hoch, aber ebenso das Risiko. Privatanleger stellen nur einen kleinen Teil des Gesamtinvestments und werden im Fall einer Pleite auch nachrangig behandelt. Das bedeutet, dass aus einer möglichen Insolvenzmasse zunächst die großen Finanzierer wie Banken und Projektentwickler bedient würden.
Immobilienaktien/ -anleihen
Über Aktien von Immobiliengesellschaften können Anleger ebenfalls an der Preisentwicklung des Immobilienmarktes partizipieren. Die Segmente sind dabei vielfältig. Aktien können beispielsweise von großen Bauingenieurfirmen, Immobilienmaklern, Wohnungsbaugesellschaften oder professionellen Hausverwaltungen gekauft werden. Sie alle agieren an verschiedenen Stellen des Immobilienmarktes.
Immobilien- oder Hypothekenanleihen sind fest verzinsliche Wertpapiere, die oft durch Grundpfandrechte besichert sind. Diese Schuldverschreibungen werden – im Gegensatz zu Aktien, die Eigenkapital des jeweiligen Immobilienunternehmens darstellen – als Fremdkapital bilanziert.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Pflegekosten oft nur zum Teil. Als Pflegebedürftiger zahlen Sie nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst dazu. Mit einer privaten Pflegerente können Sie sich gegen dieses Risiko wirksam schützen. Das Modell ist einfach: Ab Vertragsbeginn leisten Sie einen monatlichen Versicherungsbeitrag. Sobald Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie vom Versicherer jeden Monat die vereinbarte Pflegerente.
Über die Pflegerente können Sie frei verfügen
Private Pflegerente bekommen Sie immer zusätzlich zur gesetzlichen Versorgung. Sie können frei über das Geld verfügen und davon beispielsweise Ihren persönlichen Eigenanteil im Pflegeheim finanzieren oder Angehörige entlohnen, von denen Sie in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Volle Pflegerente bekommen Sie bei Pflegegrad 5, in niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie je nach Anbieter und Tarif anteilige Leistungen. Denken Sie daran: Je jünger Sie in die private Pflegerente einsteigen, desto günstiger ist der Monatsbeitrag.